Last updated: 12 August 2026
Die Einreichung einer Demo stellt weder eine Veröffentlichungsvereinbarung noch einen von Lunovia Records akzeptierten Vertrag dar.
Die Einreichung eines Werks begründet weder einen Vertrag noch eine Partnerschaft oder eine Veröffentlichungsverpflichtung zwischen Ihnen und Lunovia Records. Eine Vereinbarung kommt erst durch einen separaten, von beiden Parteien unterzeichneten Künstlervertrag zustande. Sollte Ihre Einreichung angenommen werden, werden wir Sie per E-Mail kontaktieren.
Die Einreichung einer Demo bedeutet nicht, dass das Urheberrecht oder die Verwertungsrechte an dem Werk auf Lunovia Records übertragen werden.
Alle Rechte an dem von Ihnen eingereichten Werk verbleiben bei Ihnen (bzw. beim tatsächlichen Rechteinhaber). In der Einreichungsphase übt Lunovia Records lediglich ein eingeschränktes Recht zur Prüfung des Werks zu Bewertungszwecken aus; es erwirbt keinerlei Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Aufführung oder Bearbeitung. Eine Übertragung oder Lizenzierung von Rechten erfolgt ausschließlich durch einen separat unterzeichneten Künstlervertrag und nur in dem darin festgelegten Umfang.
Die Einreichung einer Demo begründet für keine der beiden Parteien ein Exklusivitätsrecht.
Während Ihre Einreichung geprüft wird, können Sie Ihr Werk weiterhin anderen Plattenlabels, Vertriebsunternehmen oder Verlagen vorstellen; Sie benötigen hierfür keine Genehmigung von uns, und dies macht Ihre Einreichung nicht ungültig. Ebenso arbeitet Lunovia Records während desselben Zeitraums weiterhin mit anderen Künstlern zusammen und veröffentlicht Musik in ähnlichen Genres. Exklusivität entsteht lediglich durch einen separat unterzeichneten Künstlervertrag und nur in dem darin festgelegten Umfang.
⚠️ Umgekehrt müssen Sie uns mitteilen, falls das Werk bereits Gegenstand einer Exklusivvereinbarung mit einer anderen Partei ist (siehe Abschnitt „Erklärung des Rechteinhabers“).
Lunovia Records behält sich das Recht vor, eingereichte Inhalte hinsichtlich musikalischer Qualität, technischer Eignung, strategischer Erwägungen und anderer Kriterien zu prüfen.
Zu den Faktoren, die dabei berücksichtigt werden können, gehören: Produktions- sowie Mix- und Mastering-Qualität, Eignung für das Genre und den Katalog, Veröffentlichungsplan und -kapazität, das bestehende Publikum des Künstlers und dessen Arbeitsdisziplin sowie die Werbewirksamkeit des Werks. Die Gewichtung der einzelnen Faktoren variiert je nach Einreichung und führt nicht zu einer verbindlichen Rangfolge.
Eingereichte Demos werden ausschließlich von autorisierten Personen und nur zum Zweck des Begutachtungsprozesses sowie damit verbundener Vorgänge geprüft.
Ihre Einreichung wird auf keiner öffentlichen Seite veröffentlicht; sie ist ausschließlich in unserem Admin-Bereich sichtbar und nur für autorisierte Teammitglieder einsehbar. Die Dateien werden so gespeichert, dass sie vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Sie werden zu keinem anderen Zweck als der Begutachtung an Dritte weitergegeben.
⚠️ Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) handelt; es gilt die Klausel zur „unabhängigen Entwicklung“ in Abschnitt 11 unten.
Lunovia Records ist nicht verpflichtet, auf jede eingereichte Demo zu antworten oder diese zu veröffentlichen.
Wir hören uns jede Einreichung einzeln an, verpflichten uns jedoch nicht zu einer bestimmten Bearbeitungszeit. Je nach Umfang kann die Prüfung zwischen einigen Tagen und mehreren Wochen dauern. Das erneute Einsenden desselben Werks beschleunigt den Prozess nicht.
Die Entscheidung, ein Werk abzulehnen, liegt vollständig in unserem Ermessen, und wir sind nicht verpflichtet, Gründe anzugeben. Eine Ablehnung ist kein allgemeines Urteil über die Qualität des Werks; sie kann lediglich die Eignung für unseren Katalog, die Veröffentlichungsplanung oder unseren Genre-Schwerpunkt widerspiegeln.
Über eine Benachrichtigung über die Annahme oder Ablehnung hinaus verpflichten wir uns nicht, detailliertes künstlerisches Feedback, Anmerkungen zum Mix oder Mastering oder einen Bewertungsbericht bereitzustellen. Sollten wir dennoch Kommentare abgeben, stellen diese keine Dienstleistung oder Beratung dar.
Mit der Einreichung erklären Sie, dass:
Sie tragen die rechtliche Verantwortung für alle Folgen, sollten sich diese Erklärungen als unrichtig erweisen.
Wir behalten uns vor, Unterlagen anzufordern: Bei Bedarf können wir Sie um Dokumente bitten, die Ihre Eigentumsrechte oder die von Ihnen eingeholten Genehmigungen belegen (einen Vertrag, ein Genehmigungsschreiben, eine Sample-/Bearbeitungslizenz, die Zustimmung der Mitwirkenden). Werden keine Unterlagen vorgelegt, wird die Einreichung möglicherweise nicht geprüft oder der Prozess unterbrochen.
⚠️ Eine Prüfung stellt keine Überprüfung der Eigentumsrechte dar. Die Tatsache, dass wir Ihre Einreichung angehört oder geprüft haben, bedeutet nicht, dass wir bestätigt haben, dass die Rechte an dem Werk Ihnen zustehen. Die Erklärung und die Verantwortung hinsichtlich der Eigentumsrechte liegen in jeder Phase weiterhin beim Einreicher; die Annahme eines Werks entbindet Sie nicht von dieser Verantwortung.
Wir erhalten im gleichen Zeitraum zahlreiche Einreichungen und entwickeln zudem unsere eigenen Projekte. Es ist daher möglich, dass ein Werk, das Ihrem in Bezug auf Thema, Genre, Titel oder Ansatz ähnelt, unabhängig von uns oder von einem anderen Künstler entwickelt wird. Eine solche Ähnlichkeit bedeutet nicht, dass Ihre Einreichung verwendet wurde, und begründet für sich genommen keinen Anspruch.
Wir betrachten eine Einreichung nicht als vertrauliche Offenlegung von Ideen. Sollte Ihr Werk ein unveröffentlichtes Element enthalten, das Sie schützen möchten, empfehlen wir Ihnen, dies vor der Einreichung schriftlich mit uns zu besprechen.
Für die Einreichung einer Demo ist kein Konto erforderlich. Der Name, die E-Mail-Adresse, das Land/die Stadt, der Social-Media-Link und die Beschreibung, die Sie im Formular angeben, werden ausschließlich zur Prüfung Ihrer Arbeit und zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.
⚠️ Benachrichtigung des Teams: Wenn eine neue Einreichung eingeht, wird eine Benachrichtigung an unser Team gesendet; diese Benachrichtigung enthält den Namen/Projektnamen, die E-Mail-Adresse, das angegebene Land und die Stadt sowie den Link zu den sozialen Medien. Der Benachrichtigungskanal wird über einen im Ausland ansässigen Anbieter betrieben, sodass hinsichtlich dieser Informationen eine Übermittlung außerhalb der Türkei erfolgt. Die Benachrichtigung wird in einem geschlossenen Kanal bereitgestellt, der nur für Teammitglieder sichtbar ist und nirgendwo öffentlich veröffentlicht wird. Ausführliche Informationen finden Sie im Abschnitt „Grenzüberschreitende Übermittlungen“ der KVKK-Offenlegung.
Siehe auch die Datenschutzerklärung sowie – für Nutzer in der Türkei – die KVKK-Offenlegung.
Das Absenden des Formulars mithilfe automatisierter Tools oder wiederholt in kurzen Abständen ist technisch gesperrt. Bei systematischem Missbrauch werden Ihre Einsendungen möglicherweise nicht geprüft.
In den folgenden Fällen kann Ihre Möglichkeit zur Einreichung vorübergehend eingeschränkt werden oder Ihre Einreichungen werden möglicherweise nicht geprüft: wiederholtes Einsenden desselben Werks in kurzen Abständen · Verwendung automatisierter Tools oder Bots · Nutzung des Formulars zur Verbreitung irrelevanter Inhalte, Werbung oder Links · Einreichung des Werks einer anderen Person ohne deren Zustimmung · Angabe unrichtige Kontakt- oder Identitätsangaben · Inhalte, die unser Team belästigen. Jede Einschränkung wird verhältnismäßig und nur so lange wie nötig angewendet.
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